1. Regeln: Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den aktuellen „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind. Ferner gelten die Ordnungsvorschriften Regattasegeln des DSV und die Vorschriften der jeweiligen Klassenvereinigung.
2. Mitteilungen für die Teilnehmer: Mitteilungen für die Teilnehmer werden am „Schwarzen Brett“ im Kellergeschoss ausgehängt.
3. Schwimmwestenpflicht: Alle Teilnehmer müssen geeignete persönliche Auftriebsmittel (Schwimmwesten), nach Möglichkeit in den Farben Gelb oder orange, während ihres Aufenthaltes auf dem Wasser tragen.
4. Die Bahnen: Die Skizze der Anlage zeigt die Bahnen einschließlich der Reihenfolge, in der die Bahnmarken zu passieren sind, und die Seite, auf der sie zu lassen sind. Die Wettfahrtleitung (WL) zeigt spätestens mit dem Ankündigungssignal die zu segelnde Bahn gemäß Bahnskizze an.
5. Bahnmarken: Die Bahnmarken sind orange Fässer (Tonnen) mit Zahl in schwarzer Schrift, die Start- und Zielbahnmarken sind orangene Bojen mit gelber Flagge gesetzt.
6. Der Start: Die Startlinie kann sowohl mit Prahm - Boje oder mit Boje - Boje gebildet werden (Angekündigt bei der Steuermannsbesprechung). Bei Boje – Boje ist die Startlinie zwischen den beiden Bojen und es wird am Prahm zusätzlich eine weitere gelbe Flagge geführt. Boote, deren Ankündigungssignal noch nicht gegeben wurde, müssen sich vom Startgebiet fernhalten. Ferner ist das Startsignal der startenden Klasse das Ankündigungssignal der folgenden Klasse. Boote, die nicht 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als DNS gewertet. Ankündigungssignal 5 min., Vorbereitungssignal 4 min., 1 Minutensignal 1 min, Start 0 min.
7. Das Ziel: Die Ziellinie kann sowohl mit Prahm und Boje oder mit Boje - Boje gebildet werden (Angekündigt bei der Steuermannsbesprechung). Bei Boje – Boje ist die Startlinie zwischen den beiden Bojen und es wird am Prahm zusätzlich eine blaue Flagge geführt. Die Zielbahnmarken bleiben gelb beflaggt. Boote, die das Ziel durchsegelt haben, sollen die Ziellinie nicht noch einmal durchsegeln und sich von anderen Booten freihalten. Die Start- / Ziellinie ist zu jeder Zeit offen und von beiden Seiten durchfahrbar.
8. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung: Jedes Boot, das protestieren will, muss dies am Zielboot der Wettfahrtleitung mitteilen. Die Protestzeit beträgt 60 Minuten nach Zieldurchgang des letzten Bootes der Klasse.
9. Wertung: Siehe Ausschreibung
10. Sicherheitsanweisungen: Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt muss unverzüglich die Wettfahrtleitung bzw. das Wettfahrtbüro darüber informieren.
11. Strafsystem: Es gelten die allgemeinen Wettfahrtregeln.
12. Zeitlimits und Sollzeiten: Sollzeiten und Zeitlimits sind wie folgt festgelegt: Sollzeit: 45 Minuten; Zeitlimit: 90; Minuten. Hat kein Boot innerhalb des Zeitlimits die Bahn abgesegelt, so wird die Wettfahrt abgebrochen. Das nicht Einhalten der Sollzeit ist kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung. Boote, die nicht innerhalb von 30 Minuten, nachdem das erste Boot die Bahn abgesegelt hat und durch Ziel gegangen ist, durchs Ziel gehen, können entsprechend ihrer aktuellen Position auf der Bahn gewertet werden.
13. Bahnänderung: Eine Bahnkürzung während der Wettfahrt wird durch das Setzen der Flagge F an der Bahnmarke bekannt gegeben. Von hieraus ist direkt ins Ziel zu segeln. Das Setzen der Flagge S auf dem Zielschiff bedeutet Bahnkürzung, die Ziellinie befindet sich jetzt zwischen Bahnmarke und Zielschiff.
14. Haftungsausschluss: Die Teilnehmer beteiligen sich an der Regatta gänzlich auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten Umfang.
15. Weitere revierspezifische Regelungen: Zu der Staumauer als auch zu dem Überlauftrichter ist ein hinreichender Sicherheitsabstand zu halten. Zwischen Staumauer und Überlauftrichter darf nicht hindurch gesegelt werden. Am südwestlichen Ende der Talsperre befindet sich ein Naturschutzgebiet, das durch eine Bojenkette abgetrennt ist und nicht befahren werden darf. Trainer und Unterstützungsboote sowohl mit Verbrennungs- als auch mit Elektromotoren sind auf der Innerstetalsperre verboten.