1. Die Befahrensordnung der WSGI ist zu beachten (s. Aushang).
2. Die Anlage und das Sportgerät müssen pfleglich behandelt und in einem sauberen und technisch einwandfreien Zustand hinterlassen werden.
3. Beschädigungen und technische Mängel sind ins Ruderbuch einzutragen oder unverzüglich einem Vorstandsmitglied zu melden.
4. Die Sportgeräte der Abteilung stehen allen Mitgliedern zur Nutzung auf der Talsperre zur Verfügung. Die Überlassung an Vereinsfremde sowie die Entfernung der Geräte vom Gelände bedarf der Zustimmung des Vorstands.
5. Die Benutzung der Boote außerhalb der Saison (Stegaufbau bis Stegabbau) ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Vorstand erlaubt.
6. Jede Bootsbenutzung ist vorher ins Ruderbuch einzutragen. Hinterher bitte die Kilometerleistung eintragen.
7. Jugendliche dürfen die Boote nur unter fachmännischer Aufsicht von erwachsenen Vereinsmitgliedern benutzen und haben deren Anweisungen zu befolgen.
8. Bei Wassertemperaturen unter 10°C sollten Skiffs und Kanus nicht allein benutzt und nur in Ufernähe gefahren werden. Es ist eine Rettungsweste anzulegen.
Der Vorstand (01.05.2006)
Allgemeine Regeln für Ruderer und Kanuten des WSVI (PDF) 201 KB