Jahreshauptversammlung 2026 des WSVI

WSVI-Jahreshauptversammlung 2026

Zur 60. Jahreshauptversammlung des WSVI hatte der Vorstand eine Überraschung vorbereitet. Fleißige Hände aus beiden Abteilungen haben bei der Vorbereitung geholfen. Nach der Versammlung erwartete die Mitglieder eine üppige Tafel mit bunt dekorierten Schnittchen und alle ließen es sich schmecken.

Die JHV begann mit der Begrüßung der Mitglieder und des Ortsbürgermeisters Hartmut Richter durch den Vorsitzenden Ralph Opitz.

Nach den Jahresberichten des Vorsitzenden, der Abteilungsleiter, der Jugendleiter, Geräteprüfer und des Schatzmeisters wurde der Vorstand von der Versammlung entlastet.

Es schlossen sich Wahlen an. Ralph Opitz schlug zwei neue Posten im erweiterten Vorstand des WSVI vor, die wichtige Aufgabenbereiche übernehmen und den geschäftsführenden Vorstand damit entlasten: einen Schriftführer und einen Liegenschaftswart. Für den Schriftführer fand sich leider kein Kandidat unter den Anwesenden. Als Liegenschaftswart wurde Tybor Cierny vorgeschlagen und gewählt. Er nahm die Wahl an.

Der Vorsitzende Ralph Opitz und der Schatzmeister Reiner Sperling wurden in ihren Ämtern bestätigt und nahmen die Wahl an.

Der Schatzmeister stellte den Haushaltsplan für 2026 vor, der auf der Versammlung ausgelegt wurde und einstimmig genehmigt wurde.

Hartmut Richter würdigte den WSVI mit seinen Wassersportarten als attraktives Freizeitangebot in der Stadt Langelsheim und Umgebung. Er wies nochmal auf die kommunalen Zuschüsse hin und regte an, über einen Ausbau der Wettkämpfe in den verschiedenen Sportarten nachzudenken.

Für ihre langjährige Mitgliedschaft wurden zahlreiche Mitglieder geehrt, die jedoch nicht alle an der Veranstaltung teilnehmen konnten. Ein besonderes Jubiläum: Manfred Hagedorn wurde für seine 50-jährige Mitgliedschaft geehrt.

Am Ende der Versammlung wurde ein Vorschlag des Vorsitzenden zur verpflichtenden Arbeitsleistung der Mitglieder beider Abteilungen diskutiert. Die Abteilung Segelsport kennt diese Praxis schon seit vielen Jahren: wer seinen Aufgaben beim Stegab- und aufbau oder den Pflegemaßnahmen des Geländes nicht mit einer Mindeststundenzahl pro Jahr nachkommt, muss einen Obolus für die nicht geleisteten Stunden entrichten.

Dies soll nun für beide Abteilungen eingeführt werden. Die Regelung: wer nicht mindestens 10 Stunden pro Jahr an Arbeitseinsatz erbringt, muss für jede nicht geleistete Stunde 15 € entrichten. Ausgenommen sind Senioren ab 75 Jahren, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und Fördermitglieder, die weder Sport betreiben noch das Gelände für Freizeitzwecke nutzen. Für alle anderen greift die Regelung. Zu übernehmende Aufgaben sind mit den Abteilungsleitern zu klären, soweit sie abseits von allgemeinen Arbeitseinsätzen der Abteilungen oder des Gesamtvereins erledigt werden. Ebenso sind begründete Ausnahmen mit dem Abteilungsleiter zu besprechen.

Der Vorschlag wurde von der Versammlung einstimmig angenommen.

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